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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von Berg-und Skiführer Lukas Rinner
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Der Bergführer Lukas Rinner erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für
alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergführer und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergführer,
einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars. Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen
vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den
Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der
Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben dem Bergführer Lukas Rinner gegenüber. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich
der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die
Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Honorars. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfels abgegeben werden.
Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung
hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer. Für aus
Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen
Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion
als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht
zur Verantwortung gezogen werden.
2. Anmeldung Touren:
Der Teilnehmer meldet sich für eine Tour per Telefon, per E-Mail oder mündlich unter Angaben von Namen, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail, Mobil-Nr.,
Mitgliedschaft Alpenclub, Notfall-Kontakt verbindlich an. Der Teilnehmer erhält von Lukas Rinner eine «Anmeldebestätigung und die erforderlichen Unterlagen zur gebuchten Tour». Der Teilnehmer ist
somit definitiv angemeldet. Der Teilnehmer hat die AGB gelesen, sie verstanden und ist damit einverstanden. Die oben genannte Bestätigung ist der Abschluss des Vertrags, der mit dem Veranstalter
zustande kommt. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im
Übrigen das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.
3. Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für
die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Bergführer Lukas Rinner binnen angemessener Frist Vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch
unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer Lukas Rinner ist
aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der
Bergführer Lukas Rinner berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf
die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt
ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des Bergführers Lukas Rinner besteht jedoch nicht.
5. Versicherungen:
Der Bergführer Lukas Rinner verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im
Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe
Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der
Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenund Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung:
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines
Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden
Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Bergführer. Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung
(z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, fehlende technische Fertigkeiten udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7. Schadenersatz:
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der Bergführer Lukas Rinner den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller
anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden verantwortlich. Der Bergführer Lukas Rinner haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen
Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen
nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Bergführer Lukas Rinner kann keine Verantwortung bei
Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz,
Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für
Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine
Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr
und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.
8. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der fällige Betrag bis 31 Tage vor Tourenbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung unter 31 Tagen ist der Gesamtpreis sofort
zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann Lukas Rinner den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäß Rubrik „Rücktritt vom Vertrag“ verlangen.
9. Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt unabhängig vom Zeitpunkt ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro
sofort fällig. Zudem hat der Teilnehmer folgenden Anteil des vom Veranstalter zum Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellten Preises zu entrichten:
o bis 31 Tage vor Tourenbeginn 60%
o bis 21 Tage vor Tourenbeginn 90%
o bei noch späterer Abmeldung 100 %.
Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch
durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen vom Bergführer Lukas Rinner einbehalten werden.
10. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss der Bergführer Lukas Rinner aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der
gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche
Anordnungen, Streiks, Krieg oder
kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorar wird
rückerstattet.
11. Rücktritt seitens des Bergführers Lukas Rinner nach Antritt der Reise:
Der Bergführer Lukas Rinner, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten
die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergführer Lukas
Rinner gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
12. Änderungen des Vertrages:
Der Bergführer Lukas Rinner behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses des Bergführers Lukas Rinner
liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten
oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse. Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und
sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Skiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände
eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem Bergführer Lukas Rinner gegenüber
geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal. Es gilt der Grundsatz der persönlichen
Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Bergführer Lukas Rinner zur
Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges
Auswahlverschulden begrenzt.
13. Bildmaterial:
Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer aufgenommen und mittels
Webalbums den Tourenteilnehmern sowie den Gästen von Lukas Rinner zugänglich gemacht. Lukas Rinner behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden. Kunden, die mit der Verwendung
der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
14. Datenschutz:
Lukas Rinner verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Broschüren und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an
den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht
einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Datenschutz.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann Lukas Rinner nur an seinem Sitz verklagen. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.
16. Bezahlung
Die Anzahlung/Bezahlung erfolgt entweder per Banküberweisung an:
Name: Lukas Rinner, Berg- und Skiführer
Bank: Volksbank Vorarlberg
Filiale: Kleinwalsertal, Walserstraße 37, 6991 Riezlern, Österreich
IBAN: AT59 4571 0002 0030 6863
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